Geltend gemacht wurde unter anderem, der Amtsleiter habe Mitarbeiterinnen durch verbale Äusserungen sexuell belästigt und er habe durch Manipulationen in den Kassenabrechnungen einen mutmasslichen Kassenfehlbetrag auf die Betriebsassistenten-Lehrtocher abschieben wollen. Mit Verfügung vom 2. Februar 1994 ordnete die KPD an, dass X auf den 7. März 1994 strafweise wegversetzt und zum Betriebssekretär 12 rückversetzt werde, unter Reduktion der Besoldung auf das Maximum der 12. Besoldungsklasse und unter Entzug der Umzugskosten.