Das EVD (Bundesamt Y) sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer rechtsgültige Dienstzeugnisse auszustellen, wobei die Forderungen des Beschwerdeführers nach Treu und Glauben zu berücksichtigen seien. In der Beschwerdeschrift wurde präzisiert, dass die Weigerung («verweigerte Verfügung») des EVD angefochten sei, die an das Bundesamt Y gerichtete Aufforderung zur Ausstellung eines klagefähigen Entscheides zu erfüllen oder andernfalls die Richtigstellung der Dienstzeugnisse vorzunehmen. C. Das im Verfahren vor der Eidgenössischen Personalrekurskommission zur Vernehmlassung eingeladene EVD erliess am 3. Januar 1995 in analoger Anwendung von Art.