1 Die Kommission prüft die Unangemessenheit zurückhaltend, wenn die Würdigung der zur Kündigung führenden Umstände unter anderem von besonderen technischen Kenntnissen abhängt (E. 2.b). Die Gründe, die zur Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit führen, müssen nicht in einer allzu einschränkenden Art festgelegt sein. Bedingungen und Wesen einer solchen Kündigung (E. 2.a). Prüfung des vorliegenden Falls (E. 6). Die im vorliegenden Fall durch die Rekurskommission wiederhergestellte aufschiebende Wirkung entfällt mit der Zustellung des Entscheides (E. 8).