Auflösung von Dienstverhältnissen während der Probezeit. Die Eidg. Personalrekurskommission ist insoweit zuständig, als die Auflösung eines Dienstverhältnisses während der Probezeit nicht eine «Verfügung über die erstmalige Begründung des Dienstverhältnisses und über die Beförderung» darstellt (E. 1.a).