1 Die Einvernahme von Zeugen kann nur dann als Beweismittel angeordnet werden, wenn sich der Sachverhalt nicht auf andere Weise hinreichend abklären lässt (E. 2). Wird das Dienstverhältnis aufgelöst, hat die Behörde über das Verschulden des Mitarbeiters zu befinden. Dieser Befund stellt allerdings keinen Entscheid dar, welcher mit Beschwerde angefochten werden kann (E. 3). Im vorliegenden Fall liegt eine ordentliche Auflösung des Dienstverhältnisses und nicht eine Auflösung aus wichtigen Gründen vor (E. 4). Das Dienstverhältnis eines Angestellten kann innerhalb der vorgeschriebenen Fristen unter Angabe der Gründe schriftlich gekündigt werden (Art.