Ordentliche Auflösung des Dienstverhältnisses eines Angestellten einer eidgenössischen Rekurskommission. Die Entscheide der Schweizerischen Asylrekurskommission auf dem Gebiete der Dienstverhältnisse ihrer Sekretariatsbelegschaft können direkt bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission angefochten werden (E. 1).