Begriff der Verwaltungspraxis und Bedingungen für eine Praxisänderung (E. 3.c). Überblick über die neue Praxis des EPA, wonach eine solche Vergütung festzulegen ist (E. 3.d). Die Praxis ist im vorliegenden Fall richtig angewendet worden und verletzt nicht den Grundsatz der Rechtsgleichheit (E. 4). Verfahrenskosten. In analoger Anwendung von Art. 343 Abs. 2 und 3 OR, wonach die Kantone für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von Fr. 20 000.- ein einfaches und kostenloses Verfahren vorzusehen haben, rechtfertigt es sich im vorliegenden Fall, Verfahrenskosten zu erheben (E. 5).