1 Vergütung für ausserordentliche Dienstleistungen. Zuständigkeit der Eidgenössischen Personalrekurskommission (E. 1.a). Überstunden. Nach Art. 11b Abs. 6bis BO 3 ist es nicht zulässig, mehr als 100 Überstunden auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Beamte ab der 23. Besoldungsklasse haben keinerlei Anspruch auf Vergütung, selbst wenn die Überstunden durch Ferienbezug nicht kompensiert werden können (E. 3.a und b). Möglichkeit der Vergütung für ausserordentliche Dienstleistungen, einschliesslich Überstunden (Art. 41 Abs. 1 Bst. f BtG). Seit 1992 herrscht eine neue Praxis. Begriff der