Die Verjährung öffentlichrechtlicher Ansprüche basiert auf dem Prinzip der Rechtssicherheit und dem Grundsatz von Treu und Glauben. Verjähren dem Vertrauensschutz entspringende Ansprüche, so treten Verjährung und Vertrauensschutz miteinander in Widerstreit (Weber-Dürler, a. a. O., S. 233 mit Hinweisen). Dem Grundsatz von Treu und Glauben kommt dabei die Wirkung eines Korrektivs zu, wenn im konkreten Fall die strikte Beachtung des Rechtsinstituts der Verjährung als ungerecht und stossend erscheint.