Es muss ein Vertrauenstatbestand, das heisst eine Vertrauensgrundlage vorhanden sein. Darunter ist das Verhalten eines staatlichen Organs zu verstehen, das beim betroffenen Bürger bestimmte Erwartungen auslöst. Vertrauensgrundlage können etwa Verfügungen, verwaltungsrechtliche Verträge sowie Auskünfte und Zusicherungen darstellen. So ist eine (selbst unrichtige) Auskunft oder Zusicherung, welche eine Behörde dem Bürger erteilt und auf die er sich verlassen hat, unter gewissen Umständen bindend. Dafür müssen kumulativ folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1. Die Angaben der Behörde beziehen sich auf eine konkrete, den betreffenden Bürger berührende Angelegenheit;