Der Abzug nahm entsprechend den Erhöhungen der Integritätsschadensrente zu. Wie aus einer Aktennotiz auf der Mutationsmeldung vom 10. Februar 1969 hervorgeht, wurde S am 26. Februar 1969 mündlich über den Lohnabzug orientiert. Ebenso ist darin vermerkt, dass in der nächsten Zeit eine Antwort seinerseits erwartet werde, da er - wie es in der Vernehmlassung des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD) vom 28. Dezember 1994 erwähnt wird - mit dem mündlich eröffneten Lohnabzug vorerst offensichtlich nicht einverstanden gewesen ist.