3 So macht der Beschwerdeführer zu Recht nicht geltend, die Aufhebung seines Amtes stelle keinen wichtigen Grund für die erfolgte Auflösung des Dienstverhältnisses (während der Amtsdauer) dar. Diese Frage bildet denn auch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. 3. Der Beschwerdeführer macht vielmehr geltend, die angefochtene Verfügung hätte nicht zum damaligen Zeitpunkt erfolgen dürfen, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig gewesen sei. Zur Begründung verweist er auf Art. 336b OR (recte: Art. 336c Abs. 1 Bst.