A. X wurde am 1. Mai 1988 von der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte Y als Fachspezialist angestellt. Mit Wirkung per 1. Januar 1991 wurde er zum Beamten gewählt. Am 24. August 1992 verfügte das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) für die Amtsdauer 1993 bis 1996 die Wiederwahl von X unter dem Vorbehalt der Aufhebung des Amtes per 31. Dezember 1994. Die voraussichtliche Aufhebung des Amtes begründete das EMD mit fehlenden Aufträgen und den damit verbundenen Problemen, die einen Kapazitätsabbau verlangten. Im Verlauf des Jahres 1994 stellte sich heraus, dass eine Beschäftigung bis zum 31. Januar 1995 möglich war.