5 anzuordnen. Auf die Abnahme entsprechender, namentlich in der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departementes Y genannter Beweismittel wird daher verzichtet. bb. Der Beschwerdeführer rügt weiter, die angefochtene Verfügung stelle eine klare Verletzung von Bundesrecht dar, indem die sofortige vorläufige Dienstenthebung ohne Vorliegen dienstlicher Gründe oder ausserordentlicher Umstände erfolgt sei und das widersprüchliche Verhalten der Bundesbehörden die getroffene Massnahme nicht rechtfertige. Auch die dienstlichen Bedürfnisse verlangten diese einschneidende Massnahme nicht.