Gerber David, Die Beendigung des Dienstverhältnisses in Bund und Kantonen, St. Gallen 1985, S. 188 f., Rz. 310 mit weiteren Hinweisen). a. (...) b. In der Begründung seiner Beschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, das Eidgenössische Departement Y habe mit der angefochtenen Verfügung Bundesrecht verletzt, und zwar sowohl durch Überschreitung beziehungsweise Missbrauch des ihm zustehenden Ermessens (Art. 49 Bst. a VwVG) wie auch durch unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts (Art. 49 Bst. b VwVG). Den Beschwerdegrund der Unangemessenheit (Art.