A. X trat am 1. Oktober 1977 in den Bundesdienst ein und ist heute Beamter in der 23. Besoldungsklasse. Das Eidgenössische Departement Y erhob am 27. Januar 1994 gegen X und dessen Vorgesetzten Strafanzeige wegen Veruntreuung, eventuel Diebstahl beziehungsweise Begünstigung. Die Strafuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Am 10. Februar 1994 ordnete der Generalsekretär des Eidgenössischen Departementes Y eine Administrativuntersuchung gegen X an. Gestützt auf den Untersuchungsbericht wurde am 26. April 1994 gegen X ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Disziplinarentscheid der zuständigen Behörde steht noch aus.