Auszug aus der Rechtsprechung der Eidgenössischen Personalrekurskommission. Disziplinarische Entlassung eines Beamten. Zuständigkeit. Die Eidgenössische Personalrekurskommission ist Rechtsmittelinstanz unter anderem für Beschwerden gegen Beschwerdeentscheide letzter Instanzen autonomer eidgenössischer Anstalten und Betriebe betreffend Disziplinarmassnahmen, soweit (letztinstanzlich) die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht offensteht (E. 1). Disziplinarische Entlassung eines Beamten während der Dauer seiner Krankheit (Voraussetzung und Zeitpunkt). Auch während der krankheitsbedingten Abwesenheit des Beamten vom Dienst kann seine disziplinarische Entlassung verfügt werden, sofern