Auch dieser Antrag ist damit abzuweisen. (...) 14. Verschiedene Beschwerdeführende bemängeln, dass der Lärmbelastungskataster fehle, obwohl dessen Festsetzung eine Voraussetzung zur Genehmigung des Betriebsreglements sei (Art. 25 Abs. 1 Bst. d VIL). 14.1. Der Lärmbelastungskataster ist ein Instrument der LSV. Gemäss Art. 37 Abs. 1 LSV (in der seit 1. Oktober 2004 gültigen Fassung) hält die Vollzugsbehörde bei Strassen, Eisenbahnanlagen und Flugplätzen die nach Art. 36 ermittelten Lärmimmissionen in je einem Kataster fest (Lärmbelastungskataster).