Im Zusammenhang mit Anträgen betreffend Ausdehnung des Nachtflugverbots und Plafonierung der nächtlichen Flugbewegungen führte es aus, falls das An- und Abflugsystem unter der Herrschaft der neuen Betriebskonzession erheblich geändert werden müsse, werde das Konzept zum Schutz der Flughafenregion vor übermässiger - insbesondere nächtlicher - Lärmbelastung erneut überprüft werden müssen. Das Bundesgericht sei nicht in der Lage, sich heute darüber auszusprechen, ob bei der Erneuerung des Betriebsreglements die verlangten zusätzlichen Beschränkungen des Nachtflugbetriebs angeordnet werden müssten.