So führte der mit Schlussbericht vom 27. August 2002 abgeschlossene Koordinationsprozess SIL Flughafen Zürich bis jetzt nicht zu zählbaren Ergebnissen, insbesondere nicht in Form des ausstehenden Objektblattes Flughafen Zürich (vgl. dazu vorne E. 4.8.3.2). Infolge seither geänderter Auffassungen von am Koordinationsprozess Beteiligten, der endgültigen Ablehnung des Staatsvertrags im März 2003 durch das Schweizer Parlament und dem Erlass der einseitigen deutschen Massnahmen brauchte die Flughafen Zürich AG tatsächlich erneut mehr Zeit zur Ausarbeitung des neuen - so genannt vorläufigen - Betriebsreglements.