Am 21. Februar 2003 habe die Flughafen Zürich AG um eine weitere Fristerstreckung bis mindestens Ende Juli 2003 gebeten. Schliesslich habe die Flughafen Zürich AG am 31. März 2003 beim BAZL ein der veränderten Situation angepasstes Pflichtenheft für die UVP-Hauptuntersuchung eingereicht, dessen abschliessende Beurteilung durch das BUWAL sei am 24. Oktober 2003 erfolgt. Zu diesen mehrfachen Fristverlängerungen ist einerseits festzuhalten, dass sie aus nachvollziehbaren Gründen - in der Regel auf Gesuch der Konzessionärin hin - erfolgten. So führte der mit Schlussbericht vom 27. August 2002 abgeschlossene Koordinationsprozess