Das UVEK führte dazu in der Fristverlängerungsverfügung vom 2. Dezember 2003 aus, im Rahmen der Koordinationsgespräche zum SIL habe es sich damit einverstanden erklärt, dass das neue Betriebsreglement bis Ende 2002 eingereicht werde. Mit Schreiben vom 15. November 2002 habe die Konzessionärin um eine Fristerstreckung bis Ende April 2003 ersucht, da - entgegen den ursprünglichen Zeitplänen - die Arbeiten am Objektblatt Flughafen Zürich nicht hätten abgeschlossen werden können. Am 21. Februar 2003 habe die Flughafen Zürich AG um eine weitere Fristerstreckung bis mindestens Ende Juli 2003 gebeten.