Ein Abstellen auf blosse Vermutungen und unsichere Einschätzungen war nicht zumutbar und hätte ihr später zum Vorwurf gereichen können. Wie ebenfalls ausgeführt, waren die künftigen (rechtlichen) Rahmenbedingungen - insbesondere angesichts der gerade erst intensivierten Staatsvertragsverhandlungen - selbst im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung immer noch zu ungeklärt, als dass daraus ein neues Betriebskonzept des Flughafens für die Zukunft hätte abgeleitet werden können.