Eine weitere Unbekannte stellte das ausstehende Urteil des Bundesgerichts zu den Baukonzessionen für die 5. Ausbauetappe des Flughafens Zürich dar, welches erst am 8. Dezember 2000 gefällt wurde. Im Zusammenhang mit der Kündigung der Verwaltungsvereinbarung hielt dabei auch das Bundesgericht fest, dass zwar neue Sachverhaltselemente vorlägen, es aber - wohl noch auf einige Zeit hinaus - offen sei, welche Folgen sich hieraus ergeben würden (BGE 126 II 522 E. 11c). 9.3.1.