Verhältnisse. Der als Übergangsbestimmung bezeichnete Artikel wurde denn auch erst mit der Verordnung vom 2. Februar 2000 zum Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren (AS 2000 703; In-Kraft-Treten am 1. März 2000) in die VIL eingefügt. Die Regelung bezweckt offensichtlich, den Betrieb der Landesflughäfen Genf und Zürich anlässlich der Neukonzessionierung einer umfassenden Gesamtschau zu unterziehen.