14 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Mai 2000 vorbehaltene Neuregelung als Teil der Verhandlungen nicht einfach unbesehen auf den 1. Juni 2001 in Kraft gesetzt würde, wovon - entgegen der ursprünglichen Ankündigung - dann auch Abstand genommen wurde. Soweit ersichtlich wurde diese deutsche Ersatzregelung nicht einmal in eine rechtlich verbindliche (Erlass‑) Form umgesetzt, sondern verblieb eine blosse Arbeitsgrundlage.