Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da Deutschland in laufende Staatsvertragsverhandlungen mit der Schweiz involviert war, die sich gerade zu dieser Zeit noch intensivierten (so war bereits am 23. April 2001 im Rahmen der Absprache der Eckwerte der nächste Verhandlungstermin auf den 1. Juni 2001 festgesetzt und waren im Hinblick auf die weiteren Verhandlungen zusätzliche Arbeitsgruppen eingesetzt worden). Es ist denn auch als Normalfall anzusehen, dass während laufender Verhandlungen zwischen zwei Staaten mangels anderslautender Vereinbarungen - schon aus Rechtssicherheitsüberlegungen - vorerst die bisherige Ordnung beibehalten wird.