Es würden momentan und in Zukunft in einem nicht mehr akzeptablen Ausmass Lasten auf Deutschland abgewälzt. Dies widerspreche - im Zusammenhang mit der Verletzung der deutschen Lufthoheit - dem völkerrechtlichen Grundsatz, wonach jeder Staat die Lasten seiner Einrichtungen selbst zu tragen habe und Lärm‑, Umwelt- und