BUWAL, dem ARE und dem Generalsekretariat des UVEK eine als informell 12 einzustufende «Einigungsverhandlung zur Differenzbereinigung» statt. Anschliessend daran erliessen UVEK und BAZL die bekannten Verfügungen vom 31. Mai 2001. 4.11.3. Wie vorzugehen ist, wenn zwischen einem als Leitbehörde auftretenden Departement und angehörten Fachbehörden desselben Meinungsverschiedenheiten bestehen, regelt das RVOG nicht. Auch der entsprechenden Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren vom 25. Februar 1998 (BBl 1998 2591 ff.) kann zu dieser Fragestellung nichts entnommen werden.