LFG ausdrücklich verwiesen. 4.11.1. Das Konzessions- und Betriebsreglementsverfahren wurde vorliegend - entsprechend der nicht nach Verfahren getrennten Gesuchseingabe der Flughafen Zürich AG - grundsätzlich gemeinsam, ohne klare Abtrennung in zwei verschiedene Verfahrensbereiche, durchgeführt. Erst mit dem Erlass der Verfügungen des UVEK zur Konzessionserteilung und des BAZL zur Genehmigung des Betriebsreglements fand auch gegen aussen erkennbar die Trennung der verschiedenen luftfahrtrechtlichen Bereiche statt. Das BAZL hörte im Rahmen der Instruktion der zwei Verfahren das BUWAL als Umweltfachbehörde und das ARE als Raumplanungsfachbehörde des Bundes an.