Infolge seither geänderter Auffassungen von Beteiligten, der Ablehnung des Staatsvertrags und dem Erlass der einseitigen deutschen Massnahmen sowie in Anbetracht der bereits früh gescheiterten Mediation zeichnet sich selbst jetzt noch ein weiter gehender Koordinationsbedarf bei der Ausarbeitung des Objektblatts Flughafen Zürich ab (E. 4.8.3.2). - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hörte im Rahmen der Instruktion das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (heute Bundesamt für Umwelt) als Umweltfachbehörde und das Bundesamt für Raumentwicklung als Raumplanungsfachbehörde an, der Einbezug weiterer Fachbehörden drängte sich nicht auf.