16 sich ergänzende Anträge zu beiden Verfahren gestellt. So werden etwa hinsichtlich der Konzession - oft mit zahlreichen Eventualanträgen - Auflagen verlangt, die gegebenenfalls - meist subeventualiter - zum Bestandteil des Betriebsreglements zu machen seien. Im Folgenden ist nun aufgrund der neu aufeinander abgestimmten Inhalte der Verfahren zur Erteilung der Betriebskonzession und zur Genehmigung des Betriebsreglements (vgl. allgemein E. 2 vorne) sowie des Plangenehmigungsverfahrens zu untersuchen, welche der vorgebrachten Anträge und Rügen gegen die Konzession überhaupt geltend gemacht werden können und somit zulässig sind.