12 allfälliger Konkurrenten einzig das Recht, an einem bestimmten Ort in der Schweiz einen Flughafen unter Bedingungen, die einen rentablen Geschäftsgang zulassen, zu betreiben. Hinsichtlich Betriebsumfang, -konzept und -abwicklung enthält die Konzession keinen Vertrauen begründenden Inhalt, aus dem allenfalls gar wohlerworbene Rechte abgeleitet werden könnten (zur Frage der Begründung wohlerworbener Rechte durch Konzession: René Rhinow / Annette Meyer Lopez, Rechtlicher Rahmen für Änderungen der UMTS-Konzessionen, Jusletter vom 15. April 2002, Rz. 36 ff. mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).