Am 6. Februar 2002 liess sie der REKO/UVEK zudem Verträge über die Gepäcksortier‑, Gepäckförderungs- und die Flugzeugenergieversorgungsanlagen sowie Verträge über den Erwerb der «De-Icing»-Installationen, «De-Icing»-Fahrzeuge und die «Push-Back Trucks» zur vertraulichen Behandlung zukommen. Mit Zwischenentscheid vom 18. Februar 2002 entschied die REKO/UVEK über die Akteneinsicht der Beschwerdeführenden in die erwähnten Finanzierungs- und Vertragsunterlagen.