Ebenfalls abgewiesen hat die REKO/ UVEK am 26. Oktober 2001 den Antrag der InteressenGemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität IGEL, die Flughafen Zürich AG sei mittels Vorabentscheid zu verpflichten, bis zum 31. Dezember 2001 einen Umweltverträglichkeitsbericht nachzureichen. Beide Zwischenentscheide sind in Rechtskraft erwachsen.