Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Am 20. Oktober 1951 erteilte das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement (heute Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation [UVEK]) dem Kanton Zürich eine bis am 31. Mai 2001 befristete Konzession zum Betrieb eines interkontinentalen Flughafens. Bis zum 31. März 2000 wurde der Flughafen in der Folge durch eine spezielle Verwaltungsabteilung des Kantons, die Flughafendirektion (FDZ), betrieben. Die für den Flughafenbetrieb notwendigen Hochbauten wurden durch eine gemischtwirtschaftliche börsenkotierte Aktiengesellschaft, die Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG), erstellt.