Luftfahrt. Beschwerdebefugnis zur Anfechtung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich. Teilentscheid. - Inhalt einer luftfahrtrechtlichen Betriebskonzession (Art. 36a LFG, Art. 10 ff. VIL) und Abgrenzung zum möglichen Inhalt des Betriebsreglements (E. 2). - Inhalt der Konzession ist allein das Recht, in Zürich einen Landesflughafen als europäische Drehscheibe für den nationalen und internationalen Luftverkehr über eine bestimmte Dauer zu betreiben und Gebühren zu erheben. Mit der Konzession wird über den Standort und den Stellenwert des Flughafens sowie die Wahl der Konzessionärin als Flughafenbetreiberin entschieden.