Zwar scheint der Betrag von 30 Rappen pro Exemplar auf den ersten Blick tatsächlich eher gering. Wird dieser Betrag indessen auf die Gesamtauflage von Presseprodukten hochgerechnet oder mit dem Abonnementspreis für «X» von CHF 30.- pro Jahr verglichen, wird ohne weiteres klar, dass der Zuschlag eine erhebliche Belastung darstellt, welche die Marktchancen ausländischer Druckereien auf dem Schweizer Markt verschlechtern. Der Zuschlag ist daher auf seine Vereinbarkeit mit den von der Beschwerdeführerin angerufenen staatsvertraglichen Normen zu überprüfen. 13.3. Die Frage der direkten Anwendbarkeit des GATT und des FHA ist in der Tat umstritten.