Während für die Erarbeitung redaktioneller Inhalte eine geographische Nähe zum Gegenstand der Berichterstattung notwendig erscheinen mag, ist sie es für die technische Umsetzung, den Druck, nicht. Im Ausland gedruckte Zeitungen und Zeitschriften können einen gleichwertigen Beitrag zur Meinungsfreiheit leisten wie im Inland gedruckte Zeitungen und Zeitschriften mit demselben Inhalt. Die Anknüpfung eines Tarifzuschlages an einen ausländischen Druckort könnte deshalb nur dann als mit dem Sinn und Zweck der Bestimmung vereinbar betrachtet werden, wenn durch einen inländischen Druckort zumindest indirekt ein Beitrag zur Meinungsvielfalt erbracht würde.