8 der Botschaft insbesondere Zeitungen aktuellen und universellen Inhaltes gefördert werden, die in der Lage sind, innerhalb einer periodischen Erscheinungsweise Informationen von überregionalem Interesse oder solche aus den und in den lokal bzw. regional abgegrenzten Verbreitungsräumen anzubieten. Unter die förderungswürdigen Publikationen fallen wegen ihres häufigen Erscheinens namentlich die Tageszeitungen sowie die Lokal- und Regionalpresse. Bei der Regelung der Vorzugspreise in Art. 15 Abs. 1 PG wurde auf diese Umschreibung der förderungswürdigen Presse ausdrücklich Bezug genommen (Botschaft vom 10. Juni 1996 zum Postgesetz [BBl 1996 III 1249,