BBl 1994 II 873, 879) sollen mit der Gewährung von Vorzugspreisen für die Beförderung Zeitungen und Zeitschriften bevorzugt werden, welche nach pressepolitischen Gesichtspunkten als besonders förderungswürdig anzusehen sind. Diese pressepolitische Förderungswürdigkeit wiederum ist anhand formaler Kriterien wie der Erscheinungshäufigkeit und der Auflage zu beurteilen. So sollen gemäss