38 VPG zu bestimmen (vgl. hinten E. 12 und 13). 11.5. Als besonders förderungswürdige Zeitungen bezeichnet das Gesetz die Regional- und Lokal presse. Weiter zählt das Gesetz die bei der Preisfestsetzung (durch die Post) zu berücksichtigenden Kriterien auf. Gemäss den Ausführungen in der Botschaft vom 20. April 1994 über die Änderung des Postverkehrsgesetzes (PVG; BBl 1994 II 873, 879) sollen mit der Gewährung von Vorzugspreisen für die Beförderung Zeitungen und Zeitschriften bevorzugt werden, welche nach pressepolitischen Gesichtspunkten als besonders förderungswürdig anzusehen sind.