In einer Verordnungsänderung vom 29. November 1995 (AS 1995 5491) liess dann der Bundesrat ausländische Zeitungen zur Beförderung zur Zeitungstaxe zu, führte allerdings eine dem vorliegend strittigen Zuschlag entsprechende Zuschlagstaxe ein. Fraglich ist, ob der Gesetzgeber beim Erlass der heute geltenden Bestimmung die bisherige Praxis weiter führen wollte. Weder Art. 15 PG noch Art. 38 VPG kennen in der aktuellen Fassung eine Beschränkung auf inländische Produkte. Zudem ist den Materialien kein Hinweis auf einen entsprechenden gesetzgeberischen Willen zu entnehmen.