es kann aber seine Funktion als Schutz vor missbräuchlicher Festsetzung der Gebühren erfüllen. Die von der Post erhobenen Gebühren stützen sich damit auf eine genügende gesetzliche Grundlage. 11. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Post mit der Erhebung eines Zuschlages für den Druck der Zeitschrift im Ausland die gesetzliche Grundlage richtig angewandt bzw. ob sie ihr Ermessen pflichtgemäss ausgeübt hat. Bei der Ermessensüberprüfung stellt sich namentlich die Frage, ob die Erhebung des Zuschlags gesetzes- und verfassungskonform ist und dem Sinn und Zweck der Bestimmung sowie dem damit verbundenen öffentlichen Interesse entspricht (Tschannen/Zimmerli, a.a.O., § 26 N. 11).