6 sowie Vergütungen. Alle diese Elemente zusammen ergeben schliesslich den massgebenden Vorzugspreis; vorliegend ist einzig umstritten, ob ein Zuschlag für die Herstellung im Ausland zulässig ist. 10.1. Weil weder das Postgesetz noch die darauf abstützende Verordnung den Druck in der Schweiz als Voraussetzung für die Gewährung der Vorzugspreise oder als Bemessungsgrundlage für einen allfälligen Zuschlag erwähnen, stellt sich die Frage, ob mit Art. 15 Abs. 1 PG dem Erfordernis der gesetzlichen Grundlage für die Erhebung des Zuschlages Genüge getan wird.