Eine Publikation in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS), wie sie gemäss Art. 2 Bst. e in Verbindung mit Art. 8 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG, SR 170.512) Voraussetzung für die Rechtswirkung von Erlassen ist, erfolgte jedoch nie. Die Publikationspflicht besteht auch für Anstaltsreglemente, welche als Grundlage für die Erhebung von Gebühren herbeigezogen werden sollen (Adrian Hungerbühler, Grundsätze des Kausalabgabenrechts. Eine Übersicht über die neuere Rechtsprechung und Doktrin, Zentralblatt (ZBl) 2003, S. 505 ff., S. 520).