Die gesetzliche Grundlage muss aber mindestens den Kreis der Abgabepflichtigen, den Gegenstand der Abgabe, die Bemessungsgrundlage und allfällige Ausnahmen enthalten. 9.4.2. Die angefochtene Verfügung stützt sich auf Art. 15 Abs. 1 PG. Diese Bestimmung umschreibt die Bemessungsgrundlagen - die Erscheinungshäufigkeit, das Gewicht, die Auflage, das Format und den Anteil an redaktionellem Text - der Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften in ihren Grundzügen. Trotz diesen Kriterien belässt Art. 15 Abs. 1 PG jedoch einen erheblichen Ermessensspielraum. Dieser Spielraum kann durch den Verordnungsgeber oder aufgrund der Delegation in Art.