38 VPG konkretisiert die allgemeinen Voraussetzungen des Gesetzes. 9.1. Diese gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen der Broschüre «Zeitungen Schweiz» (Ausgabe 2004; nachfolgend Broschüre), mit welcher die Post ihr Leistungsangebot, die Preise und die einzuhaltenden Rahmenbedingungen festlegt, umgesetzt. In Ziffer 3.4 der Broschüre hält die Post fest, für die Herstellung oder Herausgabe im Ausland werde ein Zuschlag von 30 Rp. pro Exemplar erhoben. In Anwendung dieser Bestimmung erhebt die Post den Zuschlag insbesondere dann, wenn die betreffende Zeitung oder Zeitschrift im Ausland gedruckt worden ist.