Aus dem Entscheid H-2001-53 ist nicht zu entnehmen, dass die REKO/INUM sich damals mit der vorliegend im Zentrum stehenden Frage der rechtsgleichen und völkerrechtskonformen Tariffestsetzung befasst hätte. Die grundsätzliche Zulässigkeit eines Zuschlages für im Ausland hergestellte Publikationen wurde offenbar vorausgesetzt. Im Vordergrund stand die Frage, ob der Druckort das geeignete Anknüpfungsmerkmal für eine Herstellung im Ausland sei. Mit andern Worten war strittig, ob ein Presseerzeugnis bereits aufgrund des