Die Voraussetzungen für die Gewährung der Vorzugspreise sind damit gegeben. 8. Die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) hat sich in ihrem Entscheid H-2001-53 vom 20. März 2002 bereits einmal mit der Frage der Rechtmässigkeit eines Zuschlages für die Beförderung von im Ausland gedruckten Zeitungen und Zeitschriften befasst und die Zulässigkeit des Zuschlages bejaht. Die Beschwerdeführerin macht geltend, in diesem Verfahren seien wesentliche Aspekte des vorliegenden Falles nicht vorgebracht und daher auch nicht entschieden worden.